Ausbildung zum Fachausweis

Die Ausbildung mit Ziel Fachausweis umfasst 12 Pflichtmodule, die jeweils durch einen Kompetenznachweis mit dem Modulzertifikat abgeschlossen werden. Sie entspricht gemäss Prüfung durch die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) dem Niveau 5 im Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung.

Zielgruppe

Ressourcen vernetzen

Der Bildungsgang mit Abschluss „kirchliche Jugendarbeiterin / kirchlicher Jugendarbeiter mit Fachausweis“ nach ForModula richtet sich an Personen, die in der kirchlichen Jugendarbeit eine professionelle Anstellung neu antreten bzw. noch über keine Ausbildungsqualifikation in kirchlicher Jugendarbeit verfügen.

Der Bildungsgang «kirchliche Jugendarbeit nach ForModula» besteht aus einer Zusammenarbeit. Die Module finden unter der Leitung verschiedener Fachstellen für kirchliche Jugendarbeit und Jugendseelsorge - Stellen der Deutschschweiz statt. Dank der breiten Kooperation erhalten Sie fundierte Kompetenzen in Theorie und Praxis der kirchlichen Jugendarbeit und pflegen den Austausch mit Kolleginnen und Kollegen weit über ihre Region hinaus.

Ausbildungsprogramm

Als beruflicher Quereinstieg

Personen, die aufgrund einer beruflichen Neuorientierung den Beruf als kirchliche Jugendarbeiterin / kirchlicher Jugendarbeiter anstreben, erhalten durch den Bildungsgang die erforderlichen Kompetenzen vermittelt sowie eine Ausbildungsqualifikation in Form des Fachausweises. Dieser wird von allen Schweizer Bistümern anerkannt. Der Fachausweise wird von einigen evangelisch-reformierten Kirchen anerkannt.

Verwandte Abschlüsse

Für Personen mit einem Abschluss in der Sozialen Arbeit o.ä. bietet der Bildungsgang die Vermittlung der spezifischen Grundlagen und Kompetenzen, um den Auftrag professionell erfüllen zu können. Bereits erworbene Kompetenzen werden durch Validierung angerechnet. Der dadurch reduzierte Aufwand ermöglich einen zusätzlichen Abschluss mit breiter Anerkennung.

Berufstätige in der Kirche

Personen, die bereits in der Kirche tätig sind und in das pastorale Handlungsfeld der kirchlichen Jugendarbeit einsteigen möchten, erhalten durch den Bildungsgang spezifische Grundlagen und Kompetenzen für die professionelle Tätigkeit als kirchliche Jugendarbeiterin / kirchlicher Jugendarbeiter. Bereits erworbene Kompetenzen werden durch Validierung angerechnet. Der dadurch reduzierte Aufwand ermöglich eine zusätzliche Qualifikation für die kirchliche Arbeit.

Geltungsbereich (ForModula)

Die einzelnen Module des Fachausweises wurden nach den Vorgaben zur modularen Ausbildung kirchliche Jugendarbeit nach ForModula erstellt. Die Modulabschlüsse sind von den Schweizer Bistümern und einigen Evang.-ref. Kirchen anerkannt. Die Modulabschlüsse sind zudem für die Gesamtausbildungen Kirchliche Jugendarbeit mit Fachausweis oder Katechet/in mit Fachausweis anrechenbar.

Module passen ins Leben

Je nach Pensum / Lebenssituation kann der Fachausweis innerhalb 3 bis 5 Jahren erworben werden. Das modulare System bietet dabei die Möglichkeit, die erforderlichen Kompetenzen den Anstellungsverhältnissen entsprechend aufzubauen. Der Bildungsgang kann, mit Ausnahme eines Moduls, mit jedem Modul begonnen werden. Die Planung der weiteren Module wird den Tätigkeitsfeldern entsprechend gestaltet.

Häufig gestellte Fragen

Vorausgesetzt für die Aufnahme zum Bildungsgang wird eine abgeschlossene Berufslehre oder Matura. Für die Durchführung der Kompetenznachweise müssen die Teilnehmenden in einem entsprechenden Praxisfeld der kirchlichen Jugendarbeit tätig sein. Weitere Informationen und die genauen Voraussetzungen werden im Gespräch mit der zuständigen Aufnahmestelle geklärt.

Sie werden als lernintensive Blockveranstaltungen angeboten. Die 3-4 tägigen Einheiten in einem Bildungshaus bieten einen intensiven Austausch innerhalb der Lerngruppe. Eine Teilnahme am ganzen Kursblock inkl. Abendeinheiten und Übernachtung wird vorausgesetzt.

Durch Grundlagenliteratur, Buchempfehlungen sowie modulspezifischer Lektüre wird im Selbststudium Wissen erworben. Mittels Lernplattform stehen Unterlagen zur persönlichen Vertiefung in den jeweiligen Themenfeldern bereit. Das Selbststudium geschieht in eigener Verantwortung.

Das Coaching ist ein fester Bestandteil der Ausbildung und  jede/r Modulteilnehmende hat einen zugewiesenen Coach. Sie unterstützen den Transfer des Erlernten, begleiten das Erarbeiten des Kompetenznachweises und fördern die aktive Rollengestaltung.
Nach jedem besuchten Modul finden drei Coachings à ca. 1 ½ Stunden statt.

Die drei Coachings haben folgende Inhaltsschwerpunkte:

ERSTES COACHING

  • Transfer des Gelernten in das Praxisfeld

  • Klärung von Fragen zu den Lerninhalten  

  • Ausarbeitung einer kleinen Disposition für den praktischen Teil des Kompetenznachweises*

ZWEITES COACHING

  • Standortgespräch Kompetenznachweis und Vergleich mit den formalen Anforderungen an den Kompetenznachweis

  • Diskussion zu inhaltlichen und formalen Aspekten des Kompetenznachweises

  • Was ich sonst noch sagen wollte

DRITTES COACHING

  • Präsentation und Auswertung Kompetenznachweis

  • Gemeinsames Ausfüllen des Beurteilungsbogen

* Jedes Modul wird mit einem Kompetenznachweis (Fallbesprechung, Fallpräsentation, Portfolio oder Prüfungsgespräch) abgeschlossen. Die inhaltliche Aufgabenstellung orientiert sich an den Lernzielen des einzelnen Moduls und wird im eigenen Arbeitsfeld umgesetzt. Der schriftlich verfasste Kompetenznachweis dient als Grundlage für das dritte Coachinggespräch.

Jedes Modul beinhaltet eine Auswahl an Aufgabenstellungen zum praktischen Transfer der vermittelten Kompetenzen in den eigenen Arbeitsbereich. Die gewählte Aufgabenstellung wird schriftlich aufgearbeitet und der Kursleitung eingereicht.

Das Prüfungsmodul inkl. Prüfungstag wird am Ende des Bildungsgangs absolviert. In den einzelnen Modulen erworbene Teilqualifikationen werden in eine umfassende Berufskompetenz integriert.

Die Abschlussprüfung umfasst eine individuelle Praxisprüfung am Arbeitsort.

Zum Prüfungsmodul anmelden kann sich, wer alle Modulzertifikate der 12 Pflichtmodule vorlegen kann. 

Wenn alle Kursmodule und das Prüfungsmodul erfolgreich absolviert sind, erteilt die Koordinationsstelle ForModula den Fachausweis „Kirchliche Jugendarbeiter/Kirchliche Jugendarbeiterin“.

Der Bildungsgang beinhaltet 12 Pflichtmodule.

Die 2 Pflichtmodule M 3 "Grundzüge biblischer Theologie" und M 4 "Grundzüge christlicher Existenz" werden vom Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut TBI durchgeführt. Die Kursgebühr für die Module M 3 und M 4 beträgt beim TBI jeweils CHF 1'140.–, für beide Module zusammen CHF 2'280.-

Die Kursgebühren für die neun Module M 15 – M 35 betragen zusammen CHF 6'810.–
Das Zentralsekretariat stellt eine Sammelrechnung dafür aus. 

Die Gebühr für die Abschlussprüfung M 36 beträgt CHF 750.– und diese wird separat in Rechnung gestellt.

Die Kosten für den gesamten Bildungsgang inklusive Abschlussprüfung belaufen sich somit auf CHF 9'840.–.

Der Bildungsgang kirchliche Jugendarbeit wird von den beteiligten kantonalkirchlichen Trägerorganisationen finanziell und personell stark mitgetragen. Sofern der zuständige Arbeitskanton kein kostenloses Aufnahmeverfahren bzw. Ausbildungscoaching anbietet, fallen zusätzliche Kosten für das Aufnahmeverfahren CHF 150.- (pauschal) und das Ausbildungscoaching CHF 80.- pro Stunde bei einer der mittragenden kantonalen Fachstellen an.

Wir empfehlen die Ausbildungskosten mit der anstellenden Behörde/dem Arbeitgeber zu besprechen und einen Ausbildungsvertrag auszuarbeiten, der die Kostenbeteiligung regelt, den Einsatz von Arbeitszeit für die Ausbildung klärt sowie gegenseitige Verpflichtungen ausformuliert.

Die Sammelrechnung für die neun Module M 15 – M 35 kann gesamthaft bei Ausbildungsbeginn oder in zwei Raten bezahlt werden. Dabei wird die erste Rate bei Ausbildungsbeginn fällig; die zweite Rate dann, wenn das Guthaben aus der ersten Ratenzahlung aufgebraucht ist.

Gesamtzahlung bei Ausbildungsbeginn: CHF 6'810.–

Ratenzahlung: 2 Raten à CHF 3'405.–

Die Abschlussprüfung wird in jedem Fall separat in Rechnung gestellt: CHF 750.–

Die vom TBI durchgeführten Module M 3 und M 4 finden als Abend- oder Tageskurse in verschiedenen Regionen der Schweiz statt und erfordern keine Kost und Logis.

Die Module M 15 – M 35 finden mehrheitlich in Bildungshäusern statt. In den oben genannten Preisen sind Pauschalbeiträge für Kost und Logis in den Bildungshäusern enthalten. Rückerstattungen für nicht bezogene Mahlzeiten oder Übernachtungen sind nicht möglich. Der Mindeststandard bei Übernachtungen ist ein Mehrbettzimmer, Dusche und WC auf der Etage.

Bei Modulen, die an aufeinanderfolgenden Tagen in einem Tagungszentrum ohne Übernachtung stattfinden, können Teilnehmende mit weitem Reiseweg beim Zentralsekretariat des Bildungsgangs eine Übernachtung ohne Zusatzkosten beantragen. Diese Übernachtung wird vom Zentralsekretariat organisiert. Übernachtungen, die die Teilnehmenden selbst gebucht haben, werden nicht entschädigt.

Den übrigen Teilnehmenden, die jeweils am Abend heimreisen und am Morgen neu anreisen, werden die zusätzlichen Kosten für diese Zwischenreisen vom Zentralsekretariat zurückerstattet (nicht jedoch die erste Anreise und die letzte Heimreise).

Die Gleichwertigkeitsanerkennung ist kostenpflichtig und wird durch die zuständige Aufnahmestelle durchgeführt (siehe Kontakt/Fachstellen)

Kosten CHF 150.- pro Stunde

Werden Teilnehmende aufgrund der Gleichwertigkeitsanerkennung von Modulen dispensiert, reduzieren sich die Gesamtkosten für den Bildungsgang anteilsmässig:

Für ein 4 Tagesmodul um CHF 850.-
Für ein 3 Tagesmodul um CHF 640.-