Allgemeine Geschäftsbedingungen

Juli 2020

Voraussetzung für die Aufnahme

Bildungsgang 
Für die Aufnahme in den Bildungsgang werden ein Berufsabschluss und eine professionelle Tätigkeit im Arbeitsfeld kirchliche Jugendarbeit vorausgesetzt.

Einzelmodule
Für den Besuch einzelner Module bestehen keine formalen Voraussetzungen. Erfahrungen bzw. eine aktuelle Möglichkeit des Engagements in der kirchlichen Jugendarbeit bedingen sich durch die praxisorientierte Kursgestaltung.
Modulzertifikate bedingen ein entsprechendes Praxisfeld in der kirchlichen Jugendarbeit.
Teilnahmebestätigungen für Einzelmodule enthalten keine formalen Voraussetzungen.

Anmeldung zum Bildungsgang

Die Anmeldung für den Bildungsgang erfolgt über das Anmeldeformular der Webseite. Die zuständige Aufnahmestelle nimmt Kontakt auf und stellt ein Bewerbungsformular zu, welches der Überprüfung zur Zulassung in den Bildungsgang dient sowie allfällige Validierungen einzelner Module klärt.

Anmeldefrist ist drei Monate vor dem ersten gewünschten Kursmodul. Die Angemeldeten werden zu einem Aufnahmegespräch durch die zuständige Aufnahmestelle eingeladen.

Die für das Erstgespräch zuständige Person plant mit der angemeldeten Person den Besuch des Bildungsgangs und überprüft die Zulassung. Bei einem anschliessenden Gleichwertigkeitsverfahren können gleichwertige Kompetenzen für ein oder mehrere Module überprüft und angerechnet werden. Das Gleichwertigkeitsverfahren ist kostenpflichtig.

Modulzertifikate sind fünf Jahre gültig. Das bedeutet, dass sich AbsolventInnen des Bildungsgangs kirchliche Jugendarbeit mit Fachausweis nach ForModula innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb des ersten Modulzertifikats zur Abschlussprüfung anmelden müssen (Anmeldeschluss ist jeweils der 30. September). 

Anmeldung für Einzelmodul

Die Anmeldung wird mit dem Anmeldeformular der Webseite eingereicht. Es erfolgt eine automatische Anmeldebestätigung. Die Kursleitung des entsprechenden Moduls nimmt einen Monat vor Kursbeginn Kontakt auf. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss für einzelne Module ist generell zwei Monate vor Beginn der Kurssequenz.

Rechnungsstellung

Der Bildungsgang kann vollumfänglich bei Ausbildungsbeginn oder in zwei Raten beglichen werden. Wird eine Person vom Besuch eines Moduls wegen Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung dispensiert, werden diese Kosten anteilsmässig abgezogen. Finanzielle Unterstützungsgesuche richten Sie bitte an Ihre Pfarrei oder Kirchgemeinde.

Modul- und Abschlusszertifikate sowie Teilnahmebestätigungen werden nur dann ausgehändigt, wenn sämtliche Kurskosten bezahlt sind.

Soweit auf den Rechnungsformularen keine anderen Fälligkeitstermine genannt werden, sind Rechnungen innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist beglichen, so ist das Zentralsekretariat berechtigt, Säumigen für die damit verbundenen zusätzlichen Umtriebe eine Mahngebühr sowie allfällige Spesen für Porto und Betreibungskosten in Rechnung zu stellen. Die erste Mahnung ist kostenfrei. Eine 2. Mahnung wird mit CHF 35.–, eine dritte Mahnung mit CHF 75.– in Rechnung gestellt.

Wird das Kursgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann der Besuch des Unterrichts verweigert werden.  

Präsenzzeit

Da in den Modulen prozessorientiert mit Lerngruppen gearbeitet wird, ist eine Teilnahme an der ganzen Kurszeit wichtig. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls ist eine Präsenz von 90% der Kurstage vorgeschrieben. Die max. 10% Absenzen während der Kurszeit müssen von der Kursleitung genehmigt werden. Ein schriftliches Gesuch ist dazu spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bei der Kursleitung einzureichen.

ABMELDUNG, AUSSTIEG, NICHTERSCHEINEN

Eine Abmeldung muss in jedem Fall schriftlich (per Brief oder Mail) erfolgen. Abmeldungen vom Bildungsgang sind der zuständigen Aufnahmestelle, Abmeldungen von Einzelmodulen der zuständigen Fachstelle zu melden.

Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss, Nichterscheinen oder Abbruch der Teilnahme verrechnet das Zentralsekretariat für Einzelmodule 100% der Kurskosten. Nicht genutzte Leistungen werden nicht zurückerstattet.

Bei Ausstieg aus dem Bildungsgang berechnet das Zentralsekretariat die bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend den Annullierungsbedingungen für Einzelmodule bezogenen Leistungen. 

Ausnahmen in Härtefällen können bei der Geschäftsführung beantragt werden.

AbsolventInnen des Bildungsgangs wird der Abschluss einer Annullationskostenversicherung empfohlen.

Annullierung seitens der Kursleitung

Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Einzelmodule bis spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen. Das kann in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder anderen Umständen geschehen, die die Durchführung unmöglich machen. Dank dem breiten Angebot kann das Modul zum nächstmöglichen Zeitpunkt besucht werden. Ist das nicht möglich, wird der einbezahlte Kostenbetrag für das Einzelmodul vollumfänglich zurückbezahlt.

 

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