Der Bildungsgang
beinhaltet 12 Pflichtmodule.
Die 2 Pflichtmodule M 3 "Grundzüge biblischer Theologie" und M 4 "Grundzüge christlicher Existenz" werden vom Theologisch-pastoralen Bildungsinstitut TBI durchgeführt. Die Teilnehmenden melden sich direkt beim TBI an: https://www.tbi-zh.ch/theologische-grundbildung/. Das TBI stellt die Rechnungen für diese beiden Module aus. Für reformierte Teilnehmende ist allenfalls mit der zuständigen Kirche eine äquivalente theologische Grundbildung abzuklären.
Die Administration der übrigen 10 Module läuft über das Zentralsekretariat Bildungsgang kirchliche Jugendarbeit. Die Teilnehmenden melden sich dafür über die Homepage des Bildungsgangs an: https://www.fachausweis-jugendarbeit.ch/
Das Zentralsekretariat stellt eine Sammelrechnung für die neun Module M 15 – M 35 aus. Die Abschlussprüfung
M 36 wird separat in Rechnung gestellt.
Die Kursgebühr für
die Module M 3 und M 4 beträgt beim TBI jeweils CHF 1'140.–, für beide Module
zusammen CHF 2'280.-
Die Kursgebühren für die neun Module M 15 – M 35 betragen zusammen CHF 6'810.–.
Die Gebühr für die Abschlussprüfung M 36 beträgt CHF 750.–.
Die Kosten für den gesamten Bildungsgang inklusive Abschlussprüfung belaufen sich somit auf CHF 9'840.–.
Der Bildungsgang kirchliche Jugendarbeit wird von den beteiligten kantonalkirchlichen Trägerorganisationen finanziell und personell stark mitgetragen. Sofern der zuständige Arbeitskanton kein kostenloses Aufnahmeverfahren bzw. Ausbildungscoaching anbietet, fallen zusätzliche Kosten für das Aufnahmeverfahren CHF 150.- (pauschal) und das Ausbildungscoaching CHF 80.- pro Stunde bei einer der mittragenden kantonalen Fachstellen an.
Ratenzahlung
Die Sammelrechnung für die neun Module M 15 – M 35 kann gesamthaft bei Ausbildungsbeginn oder in zwei Raten bezahlt werden. Dabei wird die erste Rate bei Ausbildungsbeginn fällig; die zweite Rate dann, wenn das Guthaben aus der ersten Ratenzahlung aufgebraucht ist.
Gesamtzahlung bei Ausbildungsbeginn: CHF 6'810.–
Ratenzahlung: 2 Raten à CHF 3'405.–
Die Abschlussprüfung wird in jedem Fall separat in Rechnung gestellt: CHF 750.–
Kost und Logis
Die vom TBI
durchgeführten Module M 3 und M 4 finden als Abend- oder Tageskurse in
verschiedenen Regionen der Schweiz statt und erfordern keine Kost und Logis.
Die Module M 15 – M 35 finden mehrheitlich in Bildungshäusern statt. In den oben genannten Preisen sind Pauschalbeiträge für Kost und Logis in den Bildungshäusern enthalten. Rückerstattungen für nicht bezogene Mahlzeiten oder Übernachtungen sind nicht möglich. Der Mindeststandard bei Übernachtungen ist ein Mehrbettzimmer, Dusche und WC auf der Etage.
Bei Modulen, die an aufeinanderfolgenden Tagen in einem Tagungszentrum ohne Übernachtung stattfinden, können Teilnehmende mit weitem Reiseweg beim Zentralsekretariat des Bildungsgangs eine Übernachtung ohne Zusatzkosten beantragen. Diese Übernachtung wird vom Zentralsekretariat organisiert. Übernachtungen, die die Teilnehmenden selbst gebucht haben, werden nicht entschädigt.
Den übrigen Teilnehmenden, die jeweils am Abend heimreisen und am Morgen neu anreisen, werden die zusätzlichen Kosten für diese Zwischenreisen vom Zentralsekretariat zurückerstattet (nicht jedoch die erste Anreise und die letzte Heimreise).
Die Gleichwertigkeitsanerkennung ist kostenpflichtig und wird durch die zuständige Aufnahmestelle durchgeführt (siehe Kontakt/Fachstellen)
Kosten CHF 150.- pro Stunde
Werden Teilnehmende aufgrund der Gleichwertigkeitsanerkennung von Modulen dispensiert, reduzieren sich die Gesamtkosten für den Bildungsgang anteilsmässig:
Für ein 4 Tagesmodul um CHF 850.-
Für ein 3 Tagesmodul um CHF 640.-
Weiterbildungsbeitrag
Wir empfehlen die Ausbildungskosten mit der anstellenden Behörde/dem Arbeitgeber zu besprechen und einen Ausbildungsvertrag auszuarbeiten, der die Kostenbeteiligung regelt, den Einsatz von Arbeitszeit für die Ausbildung klärt sowie gegenseitige Verpflichtungen ausformuliert.