Die hier aufgeführten Preise gelten für diejenigen Module, welche durch die Anbieter des Bildungsganges kirchliche Jugendarbeit mit Fachausweis angeboten werden:
M 14
Liturgiegestaltung |
M 15 |
M 20 |
M 25 |
M 26 |
M 27 |
M 28 |
M 29 |
M 30 |
M 33 |
M 35 |
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Preise und weitere Informationen der Module, die hier nicht aufgeführt werden, entnehmen Sie aus den Anbieterinformationen.
Die Module nach ForModula werden von den kantonal-/kirchlichen Organisationen finanziell und personell stark mitgetragen. Die verrechneten Kosten decken den finanziellen und personellen Aufwand nicht.
4 Tages Modul CHF 880.-
3 Tages Modul CHF 670.-
Die Module M 14 –
M 35 finden mehrheitlich in Bildungshäusern statt. In den oben genannten Preisen
sind Pauschalbeiträge für Kost und Logis in den Bildungshäusern enthalten.
Rückerstattungen für nicht bezogene Mahlzeiten oder Übernachtungen sind nicht
möglich. Der Mindeststandard bei Übernachtungen ist ein Mehrbettzimmer, Dusche
und WC auf der Etage.
Bei Modulen, die an aufeinanderfolgenden Tagen in einem Tagungszentrum ohne Übernachtung stattfinden, können Teilnehmende mit weitem Reiseweg beim Zentralsekretariat des Bildungsgangs eine Übernachtung ohne Zusatzkosten beantragen. Diese Übernachtung wird vom Zentralsekretariat organisiert. Übernachtungen, die die Teilnehmenden selbst gebucht haben, werden nicht entschädigt. Den übrigen Teilnehmenden, die jeweils am Abend heimreisen und am Morgen neu anreisen, werden die zusätzlichen Kosten für diese Zwischenreisen vom Zentralsekretariat zurückerstattet (nicht jedoch die erste Anreise und die letzte Heimreise).
Für einen zertifizierten Modulabschluss sind drei obligatorische Ausbildungscoachings und ein Kompetenznachweis erforderlich. Für das Ausbildungscoaching können zusätzliche Kosten anfallen.
Weiterbildungsbeitrag
Wir empfehlen die Weiterbildungskosten mit der anstellenden Behörde/dem Arbeitgeber zu besprechen und eine Kostenbeteiligung auszuhandeln. Dabei soll auch geklärt werden, ob der Besuch der Module als Arbeitszeit gerechnet werden kann. Zur Verfügung stehende Weiterbildungszeit kann den zeitlichen Aufwand ebenfalls (teilweise) decken.
Für Ehrenamtliche empfehlen wir Leitungspersonen bzw. Behörden die Kosten der Weiterbildung als Anerkennung für die geleistete Arbeit zu übernehmen. Die Entschädigung für den zeitlichen Aufwand empfehlen wir in einem Gespräch zu klären.